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   OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.1991 - 9 A 765/88   

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https://dejure.org/1991,1178
OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.1991 - 9 A 765/88 (https://dejure.org/1991,1178)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.01.1991 - 9 A 765/88 (https://dejure.org/1991,1178)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. Januar 1991 - 9 A 765/88 (https://dejure.org/1991,1178)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit von Abfallbeseitigungsgebührengegen im Falle ihrer Erhebung nach der Zahl der zum gebührenpflichtigen Haushalt gehörenden Personen; Vereinbarkeit einer Gebührensatzung bzgl. der Abfallentsorgung mit höherrangigem Recht hinsichtlich eines Anschlusszwanges; ...

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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.1991 - 9 A 2487/89

    Rechtmäßigkeit eines Abfallentsorgungsgebührenbescheids; Gültigkeit einer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.1991 - 9 A 765/88
    Schließlich sind die Satzungsunterlagen zu der ab 1. Januar 1988 geltenden Fassung der Abfallbeseitigungssatzung des Kreises und der zugehörigen Gebührensatzung aus dem Verfahren 9 A 2487/89, in dem es um Abfallbeseitigungsgebühren für 1988 geht, beigezogen worden.

    Satzungstexte und Satzungsunterlagen zu der Abfallbeseitigungssatzung i.d.F. der 4. Änderungssatzung vom 18. Dezember 1987 und der Gebührensatzung i.d.F. der 2. Änderungssatzung vom selben Tage (BA IV zu 9 A 2487/89).

    1988 (BA IV zu 9 A 2487/89, BA V zu 9 A 965/88).

    Im übrigen findet die dem Maß der Inanspruchnahme der Abfallentsorgung zugrundegelegte Degression dem Ansatz nach eine Bestätigung durch eine von der ... im September 1987 in ... beispielhaft durchgeführte Untersuchung, deren graphisch dargestelltes Ergebnis sich bei den Unterlagen der für 1988 maßgeblichen Gebührensatzung befindet (Beiakte IV zu 9 A 2487/89, Anlage 3 S. 3 und 13).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.1986 - 2 S 376/85

    Abfallbeseitigungsgebühren - Staffelung der Gebührensätze - Gewerbemüllgebühren -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.1991 - 9 A 765/88
    vgl. OVG NW, Urteile vom 5. Juli 1982, Gemht 1983 S. 214 = StGR 1983 S. 182, und vom 22. Februar 1990 - 2 A 2305/87 - Bayrischer VGH, Urteil vom 6. Juni 1984, BayVBl 1985 S. 17; OVG Lüneburg, Urteil vom 4. Oktober 1984, NVwZ 1985 S. 441; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. März 1986, VBlBW 1987 S. 146.

    vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16. September 1981 KStZ 1982 S. 69; ferner VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 4. März 1986, VBlBW 1987 S. 146, wonach entsprechend den für jenen Fall maßgeblichen Verhältnissen ein einheitlicher Gebührensatz schon für Haushalte mit vier oder mehr Personen gerechtfertigt war.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.1989 - 9 A 254/87
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.1991 - 9 A 765/88
    vgl. dazu im einzelnen OVG NW, Urteile vom 12. April 1989 - 9 A 254/87 - und vom 30. November 1989 - 9 A 2108/87 - vgl. allgemein auch Herdegen, Gestaltungsspielräume bei administrativer Normgebung, AöR 1989 S. 607, 636 ff.

    Für einen solchen mutmaßlichen Willen besteht, worauf der Senat im zitierten Urteil vom 12. April 1989 - 9 A 254/87 - hingewiesen hat, regelmäßig eine Vermutung.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2021 - 9 A 118/16

    Lkw-Maut; Wegekostengutachten 2007; Gewogene durchschnittliche Mautgebühr;

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 30. Januar 1991 - 9 A 765/88 -, www.nrwe.de, Rn. 127; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 10. November 1992 - 6 A 12117/90 -, juris Rn. 27.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.1991 - 9 A 2487/89

    Rechtmäßigkeit eines Abfallentsorgungsgebührenbescheids; Gültigkeit einer

    Wegen des Sachverhalts im übrigen und des weiteren Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der dazu eingereichten Verwaltungsvorgänge Satzungsunterlagen sowie die Akte des VG Köln 14 L 1442/88 und ferner auf die Gerichtsakten der beim Senat anhängig gewesenen Berufungsverfahren 9 A 764/88, 9 A 765/88 und 9 A 380/89, in denen es um Abfallbeseitigungsgebühren des ... -Kreises für 1986 bzw. 1987 gegangen ist, sowie die zu jenen Verfahren eingereichten Unterlagen des Kreises Bezug genommen.

    1988 (BA IV zu 9 A 2487/89, BA V zu 9 A 765/88).

    Das hat der Senat schon in seinen Urteilen vom 30. Januar 1991 in den Verfahren, in denen es um die Gebührenerhebung des Kreises für 1986 und 1987 ging, vgl. z.B. - 9 A 765/88 - und - 9 A 380/89 -, an Hand der einschlägiger Unterlagen, die auch zum vorliegenden Verfahren beigezogen sind, erläutert.

    OVG Rheinland Pfalz, Urteil vom 14. Juni 1983, NVwZ 1985 S. 440; Bayrischer VGH, Urteil vom 6. Juni 1984, a.a.O. ferner Urteile des Senats vom 30. Januar 1991 - 9 A 765/88 - und - 9 A 380/89.

    Der Sockelbetrag von 58,- DM ist nach den Erläuterungen zur Satzung vom 24. Juni 1988 und dem ergänzenden Vortrag des Beklagten im Schriftsatz vom 31. Oktober 1990, in dem er zur - auch dem Kläger mitgeteilten - Antrage des Senats vom 21. September 1990 in der Sache 9 A 765/88 zum Satzungsrecht für 1986 und 1987 Stellung genommen hat, als Ansatz für sogenannte mengenunabhängige Kosten der Abfallentsorgung gerechtfertigt und - was an anderer Stelle noch auszuführen ist -insoweit als auch als fixer Grundbetrag für Vorhalteleistungen anzuerkennen, die jedem der gebührenpflichtigen Haushalte unabhängig von seiner Größe erbracht werden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.1999 - 9 A 3342/98

    Abwälzung von Verbandsbeiträgen

    vgl. OVG NRW, Beschluß vom 19. Januar 1990 - 2 A 2171/87 -, Urteil vom 30. Januar 1991 - 9 A 765/88 -, Teilurteil vom 15. Dezember 1994 - 9 A 2251/93 -, NWVBl. 1995, 173.
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